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FDP Kreisverband Lüneburg - Die Liberalen

Grundsätzliches u. Kommunalwahl

Freie Bürger wählen Freie Demokraten !

Ratsherr Frank Soldan im Rat der Stadt Lüneburg - 1.10.2009:
Im Rot-Grünen Koalitionsvertrag von 1998 stand, daß das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Migranten, die auf Dauer in der Bundesrepublik leben, eingeführt werden soll. Das haben Sie nicht angegangen, geschweige denn umgesetzt. – Peinlich
Der Bundestag debattierte abschließend im Frühjahr 2009 einen entsprechenden Gesetzesentwurf und lehnte ihn mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP ab. Müssen wir jetzt damit rechnen, daß jeder abgelehnte Gesetzesentwurf der Grünen nach ein paar Monaten als Resolution hier im Rat eingebracht und von uns verabschiedet werden soll?
Die Frage nach dem Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Migranten beinhaltet zwei Aspekte:
Ø Ist ein solches Wahlrecht mit dem Grundgesetz vereinbar?
Ø Soll das Wahlrecht Voraussetzung oder Ergebnis der bürgerlichen Integration sein? Soll es ohne Einschränkung gewährt werden oder muß es an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft sein?
Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist vom BVerfG bereits 1990 geklärt worden. Art. 20 Abs. 2 besagt: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das BVerfG hat eindeutig erklärt, daß mit Volk das Staatsvolk gemeint ist.
Art. 79 Abs. 3 besagt, daß dieser Grundsatz - unter anderen – bei Änderungen des GG nicht berührt werden darf. Der Begriff des Volkes – Staatsvolkes – darf also nicht aufgeweicht werden.
Damit ist die Einführung eines Kommunalwahlrechtes für Nicht-EU- Migranten einem – gelinde gesagt – sehr hohem verfassungs-rechtlichem Risiko ausgesetzt.
Auch Art. 1 GG ist nicht betroffen. Das Menschenrecht auf politische Teilhabe bleibt erhalten, da jeder das Recht und die Möglichkeit hat, Staatsbürger zu werden. Das betont das BVerfG ausdrücklich.
Auch werden Nicht-EU-Migranten nicht diskriminiert. Eine Ungleichbehandlung ist nicht per se eine Diskriminierung, sondern im rechtlichen Sinne nur dann, wenn es für die Ungleichbehandlung keinen verfassungslegitimen sachlichen Grund gibt.
Bleibt die Frage zu klären, ob die Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger nicht bereits eine Erosion des Volksbegriffes bedeutet. Auch das ist zu verneinen: Lesen Sie die Präambel und den Art. 23 Abs. 1 des GG. Die europäische Integration ist explizit gefordert. Daraus folgt die Sonderstellung der EU-Bürger, vor allem, da das Kommunalwahlrecht an die Gegenseitigkeit gebunden ist. Eine solche Vereinbarung mit den Nicht-EU-Staaten existiert nicht.
Zu weiteren verfassungsrechtlichen Aspekten empfehle ich die Stellungnahmen von Prof. Pechstein, Prof. Sieveking, Prof. Schmidt-Jortzig und Prof. Rennert vom BVerwG für den Innenausschuß des Bundestages und das Gutachten der Stadt Frankfurt am Main zu diesem Thema.
Das Wahlrecht ist das nobelste Recht des Bürgers. Für mich muß es der Integration folgen und darf nicht an deren Anfang stehen. Nur wer sich zu unserer Werteordnung, zu unserem Grundgesetz bekennt, kann das größte Privileg unserer Demokratie, das Wahlrecht, für sich in Anspruch nehmen. Unter diesem Aspekt ist es entsetzlich, wie wenig Bürger von diesem Recht heutzutage Gebrauch machen.
Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages WD1-036/08 stellt klar, daß eine Integrationsverbesserung durch das Kommunalwahlrecht in praktisch keinem anderen Staat feststellbar ist. Zahlen in Dänemark und Holland zeigen, daß das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Migranten nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung führt.
Im Gegensatz zu anderen Grundrechten ist das Wahlrecht ein „Bürgerrecht“, d.h. das Wahlrecht ist grundsätzlich an die Staatsbürgerschaft im eigenen Staat geknüpft. Jeder kann das Wahlrecht über den Weg der Erlangung der Staatsbürgerschaft erhalten.
Seit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in 2007 sind die Hürden zur Einbürgerung niedriger gelegt. Bei gehobenen Sprachkenntnissen kann die Einbürgerung bereits nach 6 Jahren Aufenthalt – bei Kindern und Ehegatten noch eher – erfolgen. Auch der Ausschluß der doppelten Staatsbürgerschaft ist nur noch ein relativer Hindernisgrund. Ca. 50 % der Einbürgerungen erfolgen heute unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit. Ich bin aber davon überzeugt, daß noch Veränderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz notwendig sind.
Es ist allgemein anerkannt, daß sich politische Teilhabe nicht in der Ausübung des Wahlrechts erschöpft. Vorausgehen muß – oder leider muß ich sagen sollte – vielmehr eine Teilhabe am politischen Diskurs in Zeitungen und Fernsehen, durch Diskussion im privaten und beruflichen Umfeld, evtl. fortgeführt durch Mitwirkung in gesellschaftlichen Gruppierungen. Teilhabe am politischen Leben setzt damit mehr voraus als bloßen Aufenthalt, der ja auch abseits, in selbst gewählter Absonderung verharren kann.
Teilhabe am politischen Leben des Staatsvolkes setzt - mit anderen Worten - die Integration in das Staatsvolk voraus. Das Wahlrecht an die Einbürgerung zu knüpfen ist nur folgerichtig.
Nur wer weiß, wie unser Staat funktioniert, warum und was er selbst entscheiden – also wählen – kann, kann zum Funktionieren unserer Demokratie beitragen.
Wir werden gegen Ihre Resolution stimmen:
Ø Verfassungsrechtlich ist das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU- Migranten mehr als umstritten, wie die ständige Rechtsprechung des BVerfG belegt.
Ø Das Menschenrecht auf politische Teilhabe ist über die Möglichkeit der Einbürgerung gewahrt. Hier läßt sich sicherlich noch einiges verbessern.
Ø Die Gewährung des Kommunalwahlrechts muß an Bedingungen geknüpft sein. Eine Bindung allein an die Aufenthaltsdauer in Deutschland reicht nicht. Demokratie funktioniert nur, wenn alle Wahlberechtigten sich inhaltlich und kritisch mit Politik auseinandersetzen können. Sie müssen erkennen können, was für Folgen ihre Entscheidung hat.
Das Wahlrecht kann nur eine Folge des Integrationsprozesses sein und darf nicht an dessen Anfang stehen.



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Wahl des Rates der Stadt Lüneburg am 10.9.2006:

Frank Soldan
Frank Soldan

Wahlbereich I: Frank Soldan, Zahnarzt - Lüneburg - Ochtmissen


Birte Schellmann
Birte Schellmann

Wb. III: Birte Schellmann, Hausfrau, Juristin - Lüneburg - Häcklingen



Wb. IV: Holger Reinecke, Dipl.Ing., Lüneburg - Alt-Hagen
Seit Ende Mai 2008 Mandatsnachfolge:
Irene Kuckulies, Lehrerin i.R., Kaltenmoor








Monika Schumann-Schilling
Monika Schumann-Schilling
Ortsrat O c h t m i s s e n :
Monika Schumann-Schilling






K R E I S T A G L Ü N E B U R G:

Hans Joachim Barufe
Hans Joachim Barufe
Wb.IV: Hans Joachim Barufe (SG Amelinghausen)

Karin Zimmermann
Karin Zimmermann
Wb. V: Karin Zimmermann (SG Gellersen + SG Bardowick)

Karin-Ose Röckseisen
Karin-Ose Röckseisen
Wb.VI: Karin-Ose Röckseisen (SG Scharnebeck)


Klicken Sie unten unser Kurzwahlprogramm an !

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"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen".
Otto von Bismarck


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Sozialistischer Biedermeier

Zwischen Wand- und Widersprüchen
machen sie es sich bequem.
Links ein Sofa, rechts ein Sofa
in der Mitte ein Emblem.

Auf der Lippe ein paar Thesen,
Teppiche auch auf dem Klo.
Früher häufig Marx gelesen.
Aber jetzt auch so schon froh.

Denn das 'Kapital' trägt Zinsen:
eignes Auto, außen rot.
Einmal in der Woche Linsen,
dafür Sekt zum Abendbrot.

Und sich noch betroffen fühlen
von Kritik und Ironie.
Immer eine Schippe ziehen,
doch zur Schippe greifen nie.

Immer glauben, nur nicht denken
und das Mäntelchen im Wind.
Wozu noch den Kopf verrenken,
wenn wir für den Frieden sind?

Brüder, seht die rote Fahne
hängt bei uns zur Küche raus.
Außen Sonne, innen Sahne.
Nun sieht Marx wie Moritz aus.

Kurt Bartsch (Berlin)

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Neoliberal

"Wie nennt man die späten Propagandisten einer Ideologie, die im vorigen Jahrhundert Leid und Elend über große Teile der Welt gebracht hat? Bis vor kurzem wäre eine solche Quizfrage in Deutschland berechenbar mit "Neonazis" beantwortet worden. ... Der Neoliberalismus richtet sich nicht gegen die Würde und die Selbstbestimmung des Menschen. Das ist ja gerade die Ratio seines Entstehens im 20. Jahrhundert: durch eine "gute Ordnung" zu verhindern, daß Freiheit vor allem zur Chance der Starken wird, die Schwachen auszubeuten. ... In der Stunde Null nach dem Krieg haben die - sich selbst so nenenden - Neoliberalen etwas für Deutschland geleistet, das in seiner Wirkung bis heute kaum überschätzt werden kann. Und nun soll die abwertend intonierte Silbe "Neo" herhalten, um vor dem drohenden Wiedererscheinen des Bösen zu warnen? Die so am Feindbild pinseln, machen sich lächerlich."
Hans D. Barbier - 29.6.2007.


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"Goldene Regel" - nicht nur für Liberale:
"Was du nicht willst, das man dir tu', das füg auch keinem andern zu!"

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P. Cornelius Tacitus
P. Cornelius Tacitus
Schon die alten Römer wußten .... :

"corruptissima res publica plurimae leges" =

"Der verderbteste Staat hat die meisten Gesetze"

(Tacitus, Annales 3.27,3)


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"Glück ist die Frucht der Freiheit und die Freiheit ist die Frucht der Tapferkeit".
Perikles (Staatsmann in Athen, 5. Jh. v.Chr.

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Wolfgang Gerhardt
Wolfgang Gerhardt
"Die FDP ist nicht dritte sozialdemokratische Volkspartei für alles und jedes und dann am Ende nichts. Sie steht als Freiheits- und Bürgerpartei für jeden Einzelnen und für seine Chancen. Sie gibt seiner Verantwortung Raum, sie gibt ihm Vertrauensvorschuß. Sie zählt auf ihn."
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB, Vorstandsvorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung, im Nov. 2006



Lesetipp:
Wolfgang Kersting, Verteidigung des Liberalismus. Hamburg 2009, 234 S.
Der Kieler Professor für politische Philosophie, früher an der Uni Lüneburg, schreibt fesselnd über die Stunde des Individuums in der Moderne.

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FREIHEIT ist des Liberalen höchstes Gut. Freiheit der Persönlichkeit, Freiheit des Gewissens, Freiheit der Meinungsäußerung, Freiheit des Handelns im Rahmen der verfassungsmäßigen Grundrechte. Freiheit in Forschung und Lehre. Freiheit heißt Eigenverantwortung, Eigentum, Wettbewerb und auch Mißtrauen gegenüber jeglicher politischer und wirtschaftlicher Macht.
Die Idee der Freiheit des Individuums entstand im alten Griechenland. Antike griechische und römische Autoren entwickelten sie weiter, bevor sie im Mittelalter verschüttet und dann in der Renaissance wiederentdeckt wurde.
Die Aufklärung, besonders Immanuel Kant, formulierte kategorisch:
Die Unmündigkeit des Menschen ist selbstverschuldet. Nur er allein kann sich daraus befreien. Mensch, nutze deine Freiheit, denke, gestalte, bediene dich deines eigenen Verstandes!
Und: Handle stets so, daß die Maximen deines Handelns ein allgemeines Gesetz werden können!

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"Wenn nun aber das Auge Blau und Gelb nebeneinander sieht, so befindet es sich in der sonderbaren Bemühung, immer Grün hervorbringen zu wollen ohne damit zustande zu kommen und also im Einzelnen Ruhe oder im ganzen Gefühl der Totalität bewirken zu können". (Art. 824)
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832),
Zur Farbenlehre

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"Der wahre Liberale sucht mit allen Mitteln, die ihm zu Gebote stehen, soviel Gutes zu bewirken, als er nur immer kann; er hütet sich, die oft vermeidlichen Mängel sogleich mit Feuer und Schwert vertilgen zu wollen. Er ist bemüht, durch ein kluges Vorschreiten, die öffentlichen Gebrechen nach und nach zu verdrängen, ohne durch gewaltsame Maßregeln zugleich ebensoviel Gutes mit zu verderben. Er begnügt sich in dieser stets unvollkommenen Welt solange mit dem Guten, bis ihn, das Bessere zu erreichen, Zeit und Umstände begünstigen." Goethe

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Der Bürokrat:

"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung!"
(Fr. Schiller, Wallensteins Tod, 1.5)

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"Jetzt sind die guten alten Zeiten,
nach denen Sie sich in zehn Jahren zurücksehnen werden!"
So der britische Schauspieler und Komiker Peter Ustinov - allerdings vor zehn Jahren !!!

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Liberaler Volksmund:
"Jeder macht, was er will - keiner macht, was er soll!"

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